Vereinssatzung

 

 

 

Der Verein führt den Namen „Deutsche Daoistische Vereinigung e.V.“

Der Verein hat seinen Sitz in 30165 Hannover, Deutschland

Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.

 

 

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

  1. Zweck des Vereins/ der Körperschaft:
  • Förderung der (daoistischen) Religion und Philosophie (§ 52 Abs.2, Nr.2 AO)
  • Förderung von (chinesischer) Kunst und Kultur (§ 52 Abs.2,Nr. 5 AO)
  • Förderung des Sports (§ 52 Abs.2, Nr.21 AO)

 

 

  1. Zweckgebundene Aufgaben

 

  • Aufbau einer offenen daoistischen Religionsgemeinschaft, welche sich durch daoistische Glaubensbekenntnis auszeichnet und in einem dafür hergerichteten Zentrum regelmässige Andachten mit Lobpreisgesang und Anbetung veranstaltet.
  • Förderung der daoistischen Philosophie durch offene Bildungs- und Informationsveranstaltungen. Publikation von aus dem Chinesischen übersetzten philosophischen Texten, welche sich mit dem Thema Daoismus befassen.
  • Regelmässige offene Info- und Praxisabende mit diskussions Runde, in der die daoistische Praxis genauer erläutert und diskutiert wird.

 

  • Förderung von daoistischem Kulturgut mittels offenen Kursen in chinesischer Sprache, Kunst und Kalligraphie und der chinesischen/daostischen Kultur.                             Diese Kurse werden von erfahrenen Künstlern und Dozenten geleitet.
  • Bereicherung durch öffentliche Ausstellungen von chinesischem/daoistischem Kunst- und Kulturgut, welche den Zweck der Aufklärung und Verbreitung der chinesischen/daoistischen Kunst und Kultur verfolgen.
  • Regelmässige offene Veranstaltungen, Seminare und Vorträge mit lokalen, regionalen und überregionalen Künstlern und Dozenten, welche über die daoistische Kultur informieren.

 

  • Veranstaltung von regelmässigen offenen Kursen und Seminaren in Qi Gong , „Innerer/weicher“ Kampfkunst wie Taijiquan (Tai Chi Chuan), Kung Fu, die jeder Altersgruppe zugänglich sind.
  • Bereicherung durch Kurse die ausschließlich zur Gesundheitspraxis und nicht zu kompetativen Zwecken, wie z.B. Tuniere , veranstaltet werden.                           Diese Kurse werden von erfahrenen Trainern geleitet.

 

 

  • 3 Selbstlosigkeit

Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.